So sei das Mobiltelefon des Opfers gar erst um 22:09 Uhr vom Strom genommen worden und der Angriff auf es sei, unter Berücksichtigung der fehlenden Blutspuren im Schlafzimmer, gar erst im Anschluss erfolgt. Der Cadillac der Beschwerdeführerin sei gemäss Einvernahme von N.________ vom 23. Oktober 2020 erst zwischen 23:00 Uhr und Mitternacht gesehen worden. Beachte man die Fahrzeit von einer guten Viertelstunde von H.________ (Ortschaft) nach I._