Dabei seien sogar das Bad/WC und die Küche auf mögliche gereinigte/gewaschene Blutspuren untersucht worden, was jedoch ohne Resultat geblieben sei. Dies, obwohl die Staatsanwaltschaft argumentiere, dass die Beschwerdeführerin die Schuhe bereits in der Tatnacht getragen habe und anschliessend mit dem Cadillac zu ihrem Sohn heimgefahren sei. Es könne nicht sein, dass diese durch die Polizei erstellten Tatsachen von der Staatsanwaltschaft nicht als entlastend gewertet würden.