nicht geltend macht. 11 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerdeverfahren gegen die Verfügung vom 12. August 2021 betreffend DNA-Profil sowie gegen den Durchsuchungsbefehl vom 12. August 2021 werden vereinigt. 2. Die Beschwerde gegen die Verfügung vom 12. August 2021 der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland betreffend DNA-Profil wird gutgeheissen. Die betreffende Verfügung wird aufgehoben. 3. Die Beschwerde gegen den Durchsuchungsbefehl vom 12. August 2021 wird abgewiesen.