10 somit auch nicht mit der Aufdeckung bzw. der präventiven Wirkung betreffend möglicher Straftaten ausserhalb des vorliegenden Tatvorwurfs begründen. 6.4 Die Anordnung der erkennungsdienstlichen Erfassung sowie die Erstellung eines DNA-Profils erweisen sich vorliegend nicht als rechtmässig. Die Beschwerde ist in diesem Punkt begründet und die diesbezügliche Verfügung vom 12. August 2021 ist aufzuheben.