Der Beschwerdeführer bestätigt dieses Bild selbst in seiner Beschwerdeschrift, da er geltend macht, er «spraye» «nicht mehr» und man werfe ihm zu Unrecht vor, er sei ein «Sprayer» (obwohl sonst niemand diesen Begriff verwendet hat). Das Vorbringen des Beschwerdeführers, nicht mehr zu sprayen oder kein Sprayer mehr zu sein, impliziert ein andauerndes Tätigwerden im Sinne eines Hobbys bzw. von Seriendelinquenz; ein «Sprayer» sprayt mehrmals und wer «nicht mehr sprayt», hat dies in der Regel mehr als einmal getan. Vorliegend sprechen alsdann die beschlagnahmten Latexhandschuhe sowie der «TAG-Stift» gegen eine spontane Begehung und für eine gewisse «Professionalisierung».