In Anbetracht der Beobachtungen der Polizei und dem Verhalten der drei angehaltenen Personen sowie insbesondere dem festgestellten «TAG-Stift» und der Latexhandschuhe beim Beschwerdeführer besteht augenscheinlich ein hinreichender Tatverdacht gegen diesen in Bezug auf Sachbeschädigung am 8. August 2021. Anhand der Beobachtung der Polizei, wonach ein gewisser «D.________» den Beschwerdeführer nach der Anhaltung mehrmals angerufen haben soll, bestehen sodann sowohl ein Konnex zur Tat als auch konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Durchsuchung des Mobiltelefons geeignet ist, um den vierten Täter zu identifizieren.