betreffend die Sachbeschädigung erfolgte mit Verfügung gleichen Datums die Einstellung aufgrund Rückzugs des Strafantrags). 5.7 In Anbetracht der Beobachtungen der Polizei und dem Verhalten der drei angehaltenen Personen sowie insbesondere dem festgestellten «TAG-Stift» und der Latexhandschuhe beim Beschwerdeführer besteht augenscheinlich ein hinreichender Tatverdacht gegen diesen in Bezug auf Sachbeschädigung am 8. August