6 gestanden seien. Eine Person, welche am Sprayen gewesen sei, habe sich vor der Anhaltung auf einem Fahrrad entfernt. Angehalten habe man B.________, den Beschwerdeführer und C.________. Bei allen ergab der Alkoholtest ein positives Resultat. Alle drei Festgehaltenen verweigerten die Aussage (vgl. die jeweiligen Einvernahmen vom 8. August 2021) und die erkennungsdienstliche Erfassung. Beim Beschwerdeführer wurden ein «TAG-Stift» sowie blaue Latexhandschuhe gefunden; C.________ hatte grüne Farbe an den Händen. Der Beschwerdeführer und B.___