Zudem ist A.________ durch die Jugendanwaltschaft Bern-Mittelland bereits mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Einbruchsdiebstahls (2015) und Hinderung einer Amtshandlung im Zusammenhang mit einer Sprayerei (2018). Im Jahr 2018 erging zudem eine Einstellungsverfügung durch die Jugendanwaltschaft Bern-Mittelland, nachdem A.________ Baustellencontainer durch Sprayen beschädigt hatte, die Geschädigten den Strafantrag aber nach einer Einigung zurückzogen.