Der Durchsuchungsbefehl nimmt Bezug auf den Verdacht der Sachbeschädigung (Sprayerei) und nennt als Zweck der Durchsuchung die Sicherstellung und forensische Sicherung von Beweismitteln, insbesondere Hinweise auf Mittäter sowie Beweise zu diesem und weiteren Delikten. Der gleichentags ergangenen Anordnung der erkennungsdienstlichen Erfassung sowie Erstellung eines DNA-Profils ist darüber hinaus zu entnehmen was folgt: