5. Durchsuchung 5.1 Gemäss dem angefochtenen Durchsuchungsbefehl vom 12. August 2021 wurde die Durchsuchung des Mobiltelefons «iPhone schwarz inkl. Online- und E-Mail- Accounts (z.b. Facebook, WhatsApp, Instagram)» des Beschwerdeführers angeordnet. Der Durchsuchungsbefehl nimmt Bezug auf den Verdacht der Sachbeschädigung (Sprayerei) und nennt als Zweck der Durchsuchung die Sicherstellung und forensische Sicherung von Beweismitteln, insbesondere Hinweise auf Mittäter sowie Beweise zu diesem und weiteren Delikten.