1. Am 12. August 2021 wurden A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) sowie zwei weitere Personen wegen des Verdachts der Sachbeschädigung (Sprayereien) angehalten. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) ordnete darauf mit Verfügung vom 12. August 2021 die erkennungsdienstliche Erfassung des Beschwerdeführers inkl. Abnahme eines Wangenschleimhautabstrichs sowie die Erstellung eines DNA-Profils an. Mit Verfügung gleichen Datums ordnete die Staatsanwaltschaft weiter die Durchsuchung des Mobiltelefons des Beschwerdeführers an.