Die Bedeutung der Streitsache ist hingegen eher überdurchschnittlich, so dass insgesamt von einem eher unterdurchschnittlichen Verfahren auszugehen ist. Beim gebotenen Zeitaufwand ist zu berücksichtigen, dass den Parteien die Akten bekannt waren und sie sich im Rahmen der Frist gemäss Art. 318 StPO bereits mit dem Sachverhalt und den sich stellenden Rechtsfragen auseinanderzusetzen hatten. 14.4 Mit Blick darauf erscheint das von Rechtsanwalt H.______