Mit Blick auf diese Ausgangslage kann auch keine Einstellung wegen Amtsmissbrauchs erfolgen. Zusammenfassend ist das Verfahren gegen die Beschuldigten 2 und 3 wegen fahrlässiger Tötung und Amtsmissbrauchs sowie das Verfahren gegen den Beschuldigten 1 wegen vorsätzlicher Tötung und Amtsmissbrauchs nach der Vornahme allfällig weiterer Ermittlungshandlungen (z. Bsp. Einvernahme Chef Notelement, weitere Abklärungen beim FOR betreffend Schussreihenfolge) voraussichtlich zur Anklage zu bringen.