sel. gelegen. Das erkläre, warum der Beschuldigte 1 ins Badezimmer gekommen sei. Er habe keinen Schutz mehr gehabt (Z. 336 ff.). Mit Blick auf diese Aussage steht nicht zweifelsfrei fest, dass der Beschuldigte 1 seinen Schutz bereits nach dem Abfeuern des ersten Schusses verloren hat. Jedenfalls gibt es Ungereimtheiten, welchen im Rahmen von weiteren Ermittlungen nachzugehen ist.