Der erste Schuss sei gefallen, bevor er aus der Deckung rausgeschaut habe und anschliessend sei nochmals 2-3 geschossen worden, aber er könne nicht sagen, wer geschossen habe (Z. 313 ff.). Seine Aussagen scheinen damit zu bestätigen, dass der Beschuldigte 1 nicht direkt fünfmal hintereinander geschossen hatte, sondern zumindest nach dem ersten Schuss kurz die Wirkung überprüft hat. Zudem schien die Bedrohungslage durch den ersten Schuss nicht gebannt, da L.________ sel. gemäss Angaben der Auskunftsperson P.________ die Waffe nach wie vor auf die Polizisten gerichtet hielt.