Auf diesem Weg wäre auch wieder eine Kommunikation mit Vertrauenspersonen (die beiden Ärzte oder die ehemalige Vermieterin) möglich gewesen, ohne dass sich diese selbst hätten gefährden müssen. Ein weiteres Zuwarten wäre mit Blick auf die bisherige Dauer des Einsatzes (Eintreffend der Sondereinheit vor Ort um 18.33 Uhr, vgl. Aussagen des Beschuldigten 3, Z. 73) zumutbar gewesen. Jedenfalls kann nicht ohne Weiteres angenommen werden, der Einsatz hätte sich bei Prüfen weiterer Möglichkeiten um Stunden oder Tage hingezogen.