10. Einstellung gegen die Beschuldigten 2 und 3 10.1 Ziel des polizeilichen Handelns waren der Dialog und die Hilfe (vgl. auch Einvernahme Beschuldigter 2, Z. 178, Einvernahme der Auskunftsperson Q.________ Z. 200 ff.). L.________ sel. fing an, auf die Kontaktaufnahme durch die Polizei zu reagieren. Obwohl sowohl Dr. med. V.________ der Polizei seine Hilfe angeboten