Um 19.53 Uhr sei die Meldung gekommen, dass das Opfer am Kabel ziehe und die Ramme eingesetzt werde (Z. 208 f.). 9.6 Der Beschuldigte 2, der als Einsatzleiter der Polizei die Kräfte vor Ort koordinierte und dem Beschuldigten 3 übergeordnet war (EV Beschuldigter 2, Z. 45 ff.), sagte aus, es seien keine konkreten Ansätze da gewesen, dass die Person habe aufgeben oder sich habe helfen lassen wollen (Z. 95 ff.). Auf Frage, ob er (L.________ sel.) eine Waffe habe, habe er nicht reagiert und er habe zu keinem Zeitpunkt eine Drohung ausgesprochen, dass er jemanden erschiesse, wenn man näherkomme.