Er und der Beschuldigte 2 hätten dem stattgegeben. Mit dem Hintergrund, direkt Sicht in den Raum zu haben und allenfalls vom Türrahmen aus wieder eine «face to face» Verhandlung zu führen oder durch das Notelement, wenn es die Situation erlaube, den Zugriff auszulösen (Z. 202 ff.). Um 19.53 Uhr sei die Meldung gekommen, dass das Opfer am Kabel ziehe und die Ramme eingesetzt werde (Z. 208 f.).