Dies heisse nichts anderes, als wenn man eine Situation habe, in der man visuell feststellen könne, dass die Person weit von der Waffe entfernt sei, man in den Raum rein gehen und zwischen die Person und die Waffen gelangen könne, ohne dass die Person sich oder den Polizisten etwas antun könne. Dies hätten er (der Beschuldigte 3) und der EL-Polizei (Beschuldigter 2) bejaht. Sie lösten von hinten nicht solche Zugriffe aus, weil sie im Gegensatz zu den Personen vor Ort keinen Blick auf die Situation hätten.