Jedenfalls ergeben sich keine Hinweise, dass man sich diesbezüglich oder über allfällige Alternativen ausgetauscht hatte. 9.5 Ähnliches ergibt sich auch aus den Aussagen des Beschuldigten 3 (Einsatzleiter Intervention). Gemäss seinen Aussagen habe sich die Strategie auch zum Zeitpunkt des Videoskop-Einsatzes zwar nicht geändert gehabt. Es sei bezweckt worden, dass die Person von sich aus rauskomme und sich stelle (Z. 176 ff.). Der Beschuldigte 3 führte aber weiter aus: