Aus den Aussagen des Beschuldigten 3 geht weiter hervor, dass die Kontaktaufnahme durch die Zimmertüre ca. 19.40 Uhr erfolgte (Z. 155 f.; erster Kontaktversuch vor der Wohnungstüre um 19.30 Uhr, Z. 136 f.). Um 19.50 Uhr sei das Videoskop zur Abklärung im Raum zum Einsatz gekommen (Z. 176 f.) und um 19.53 Uhr erfolgte bereits der Einsatz der Ramme (Z. 208 f.). Nach der erstmals erfolgreichen Kontaktaufnahme fanden damit nur während rund 10 Minuten Gesprächsversuche statt, welche wie ausgeführt durch die akustischen Bedingungen massiv erschwert waren.