Das bestätigt, dass er sich in einer Ausnahmesituation befand, wobei nicht ausgeschlossen scheint, dass insbesondere der immens erhöhte Noradrenalin-Wert auf die Geschehnisse kurz vor seinem Tod zurückzuführen sind. Die Eigengefährdung war nach wie vor nicht gebannt und das Risiko, dass L.________ sel. schiessen würde, konnte nicht ausgeschlossen werden. Es bestanden aber auch mit Blick auf die Wahrnehmungen der anwesenden Polizisten keine konkreten Hinweise auf eine akute Gefährdung in dem Sinn, dass die gewaltsame Öffnung der Türe als dringliche und absolut notwendige Massnahme erfolgen musste (vgl. auch E. 8.2 dieses Beschlusses).