Dadurch habe er (der Verhandlungsführer) immer wieder nachfragen müssen, was ihm (dem Verstorbenen) wohl etwas blöd vorgekommen sei und daraufhin habe er angefangen zu blocken (Z. 110 ff.). Aus diesen Aussagen des Verhandlungsführers ergibt sich, dass die Kommunikation mit L.________ sel. schwierig war. Es kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass vor der Öffnung der Türe ein richtiger Dialog zustande gekommen war (vgl. auch Aussagen des Beschuldigten 3, Z. 160 ff. und Z. 168 f., des Beschuldigten 2, Z. 99 ff., des Beschuldigten 1, Z. 198 f. sowie der Auskunftspersonen P.________, Z. 120 ff. und Q.________ Z. 107 ff.).