Der Verhandlungsführer sagte weiter aus, es sei sehr schwer gewesen, die Person zu verstehen wegen des Lärms, welcher durch den Geräuscheschutz verstärkt worden sei. Er habe aber mehrere Aussagen vernommen, wie «geht weg» und «maximal eine Person in meiner Wohnung» (vgl. auch Aussagen des Beschuldigten 1, Z. 184 ff.). Er habe L.________ sel. mit den Geschehnissen des Tages konfrontiert (Wegschicken der ausgerückten Polizisten, Randalieren). Daraufhin habe L.________ sel. geantwortet, was sie