Jedenfalls kann die Inbetriebnahme der Waffe durch L.________ sel. nicht einzig mit der Absicht auf die Polizisten zu schiessen bzw. sie anzugreifen, interpretiert werden. Insbesondere mussten die Beschuldigten damit rechnen, dass das gewaltsame Öffnen der Zimmertüre bei L.________ sel. eine Abwehrreaktion hervorrufen bzw. deutlich verstärken und damit auch die Gefahrenlage für ihn selbst erhöhen könnte. Durch das gewaltsame Öffnen unter gleichzeitigem Vordringen des Beschuldigten 1 in den Türrahmen wurde L.________ sel. die für ihn wichtige und einzige Rückzugsmöglichkeit und damit jegliche Sicherheit genommen.