(frühere Vermieterin von L.________ sel.) hatte als Einzige einen etwas engeren Bezug und Kontakt zu L.________ sel. Aus ihrer Einvernahme vom 3. Juni 2020 geht hervor, dass die Polizei sie vor dem Betreten der Wohnung von L.________ sel. telefonisch kontaktiert und nachgefragt hatte, wie man mit Worten Zugang zu L.________ sel. bekomme (Z. 46). Der Polizist ha-