, Beschuldigter 1, Z. 191 f.). Der Beschuldigte 3 sagte zudem aus, sie hätten bei Hinweisen auf eine Waffe einen Stopp gemacht und wären ganz sicher nicht weiter vorgegangen (Z. 166 ff.). Einerseits schien der Beschuldigte 3 daher nicht davon auszugehen, dass L.________ sel. eine Waffe gegen die Polizei richten würde. Andererseits war die Situation offensichtlich unangenehm und es stand seitens aller drei Beschuldigten die Befürchtung im Raum, dass L.________ sel. durch die Wände schiessen könnte (vgl. Aussagen Beschuldigter 3, Z. 170 ff., Beschuldigter 2, Z. 105 ff., Beschuldigter 1, Z. 168 ff.)