8. Phase II (Eindringen in das Schlafzimmer/gewaltsame Türöffnung) 8.1 Zu prüfen bleibt die Verhältnismässigkeit des weiteren Vorgehens. Die Staatsanwaltschaft kam zum Schluss, dass L.________ sel. mit seinem rechtswidrigen Verhalten die unmittelbarste Ursache für die Schussabgaben durch den Beschuldigten 1 selber setzte. Die Adäquanz zwischen den Anweisungen der Beschuldigten 2 und 3 und den tödlichen Schüssen auf L.________ sel. sei zu verneinen mit der Konsequenz, dass der eingetretene Erfolg für die Beschuldigten 2 und 3 nicht vorhersehbar gewesen sei.