8 falls keine Hinweise. Es war auch unklar, ob es ihm gutging, zumal telefonische Kontaktversuche sowie Ansprechversuche via Megaphon von aussen erfolglos blieben. Auch die eingesetzte Drohne lieferte keine klärenden Hinweise. Bei dieser Ausgangslage bestanden keinerlei Anhaltspunkte, dass L.________ sel. die Türe seiner Wohnung freiwillig öffnen würde oder Ansprechversuche durch Vertrauenspersonen erfolgreich gewesen wären. L.________ sel. hatte sein Telefon ausgeschaltet und war nicht erreichbar. 7.2 Gemäss Art.