vom 3. Juni 2020, Z. 34/35 sowie Anzeigerapport [Nachtrag] vom 19. Juni 2020, S. 8). Mit Blick auf die Gesamtheit der Informationen, den eigenen Wahrnehmungen vor Ort, den fehlenden Hinweisen auf eine Kooperationsbereitschaft von L.________ sel. sowie die registrierte Schusswaffe ist das Aufbieten der Sondereinheit Enzian für eine polizeiliche Intervention verhältnismässig. 6.4 Sowohl der Wahrnehmungsbericht von R.________ als auch der Journaleintrag («Mieter sei psychisch am Ende und schreie seit Tagen herum» bzw. «Alarmierungsauftrag […] Bitte Rückruf […] i.S. Suizidabsicht in Z.________(Ort)», Einrücken zügig, betr.