Handlungsbedarf im Sinne «FU» sehe. Die vor Ort angetroffene Situation und die fehlende Kooperation bzw. das aggressive Gebaren des Verstorbenen bestätigten diesen Handlungsbedarf. Entgegen der Vorbringen der Beschwerdeführer bzw. der Beschwerdeführerin lagen nicht nur blosse Vermutungen, sondern konkrete Hinweise (inkl. Einschätzung der behandelnden Ärztin) für eine Eskalation der psychischen Situation von L.________ sel. vor. Auch wenn die Ärztin angab, L.__