6. Phase I (Aufbieten Sondereinheit Enzian / Betreten der Wohnung) 6.1 Vorab stellt sich generell die Frage der Recht- und Verhältnismässigkeit des Eindringens der Polizei in die Wohnung des Verstorbenen. Im Polizeirecht und für das Handeln der Polizeiorgane kommt dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit ein besonderes Gewicht zu. Er findet allgemein Ausdruck in Art. 5 Abs. 2 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV; SR 101) und ist unter dem Gesichtswinkel der Einschränkung von Grundrechten nach Art. 36 Abs. 3 BV sowie im entsprechenden Zusammenhang nach Art. 8 Ziff.