4 sel. ab. Dieser erlitt dabei folgende drei Schussverletzungen: Kopfsteckschuss (Einschuss hoch mittig am Hinterkopf), Rumpfsteckschuss (Einschuss an der Brustkorbvorderseite rechts) und Streif- und Durschussverletzung (Streifschuss am rechten Oberschenkel, Durchschuss des Hodensackes und Durchschuss des linken Oberschenkels). L.________ sel. verstarb noch vor Ort an den Folgen der Schussverletzungen. Gemäss dem Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Zürich war der Kopfsteckschuss todesursächlich.