Gestützt auf diese Meldung nahm die stationierte Polizei Z.________(Ort) einige Erstabklärungen vor. Es wurde festgestellt, dass auf L.________ sel. eine Faustfeuerwaffe (Glock 19) registriert war. In der Folge begaben sich zwei Polizisten zum Chalet am O.________ (Strasse). Versuche, mit L.________ sel. in Kontakt zu treten und mit ihm zu sprechen, scheiterten. Nach Rücksprache mit den vorgesetzten Stellen wurde der Beizug der Sondereinheit Enzian beschlossen. Der Beschuldigte 2 hatte die Einsatzleitung der Polizei inne, der Beschuldigte 3 war als Einsatzleiter «Intervention» vor Ort. Nachdem Versuche, mit L.________