nummer BK 21 389. Innert teilweise mehrmals verlängerter Frist reichten der Beschuldigte 1, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. B.________, am 26. Oktober 2021, der Beschuldigte 2, vertreten durch Rechtsanwalt D.________, am 5. Oktober 2021 und der Beschuldigte 3, vertreten durch Rechtsanwalt F.________, am 22. Oktober 2021 sowie die Generalstaatsanwaltschaft am 6. Oktober 2021 eine Stellungnahme ein. Sie beantragten allesamt die Abweisung der Beschwerden. Mit Verfügung vom 29. Oktober 2021 nahm und gab der Präsident der Beschwerdekammer vom Eingang der Stellungnahmen Kenntnis.