(nachfolgend: Beschwerdeführer 3), beide amtlich vertreten durch Rechtsanwalt J.________, Beschwerde (Posteingang: 30. August 2021) und beantragten die Aufhebung der Einstellungsverfügung sowie die Anweisung der Staatsanwaltschaft, die Strafuntersuchung gegen die drei Beschuldigten fortzuführen und anschliessend Anklage zu erheben, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Gestützt auf diese Beschwerde eröffnete der Präsident der Beschwerdekammer am 30. August 2021 ein neues Beschwerdeverfahren (BK 21 395 und BK 21 396) und verfügte die Vereinigung mit dem Verfahren BK 21 389 sowie die Weiterführung dieser Verfahren unter der Verfahrens-