2 Erwägungen: 1. Mit Verfügung vom 30. Juli 2021 stellte die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen den Beschuldigten 1 wegen vorsätzlicher Tötung sowie gegen die Beschuldigten 2 und 3 wegen fahrlässiger Tötung zum Nachteil von L.________ sel. (nachfolgend: Verstorbener oder L.________ sel.) ein. Dagegen reichte der Bruder des Verstorbenen, G.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer 1), vertreten durch Rechtsanwalt Dr. H.________, am 19. August 2021 Beschwerde ein.