anlässlich der Exploration angegeben, dass er sich vorstellen könne, wieder nach M.________ (Staat) zu gehen, dass er hier aber zuerst die Probleme lösen müsse (forensisch-psychiatrischer Fachbericht vom 22. März 2021 S. 26, Ziff. 2.9 [Akten KZM 21 407]). Als Fluchtindiz fällt weiter seine labile psychische Verfassung resp. die Diagnose einer rezidivierenden depressiven Störung in Form auffälliger mnestischer Störungen sowie solchen des formalen Gedankengangs ins Gewicht.