So sind zwei seiner drei Kinder volljährig und das Verhältnis zur jüngsten Tochter kann nicht als intakt bezeichnet werden. Diese hat Angst vor ihrem Vater und leidet sehr unter den Erlebnissen, welche sie während des familiären Zusammenlebens und danach mitgekriegt hat, weshalb denn auch die Schule bereits hat intervenieren und sich die KESB hat einschalten müssen. Gemäss eigenen Ausführungen hält sich der Beschwerdeführer in seiner Freizeit mit seiner Familie oder zu Hause auf. Als Hobby bezeichnet er ebenfalls «nur» die Familie («Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse» [amtliche Akten, Ordner III]).