Neben dem Bargeld sei ein altes Foto, welches den Beschwerdeführer zusammen mit seiner Ex-Freundin zeige, aufgefunden worden. Gemäss Aussagen der Ehefrau lebe diese in M.________ (Staat). Vor diesem Hintergrund sei davon auszugehen, dass der mittlerweile arbeitslose Beschwerdeführer, welcher die M.________ Staatsangehörigkeit besitze und in M.________ (Staat) über ein Beziehungsnetz verfüge, geplant habe, sich durch Flucht nach M.________ (Staat) abzusetzen, zumal er gemäss den Aussagen der Ehefrau sowie der Kinder in der Vergangenheit bereits versucht habe, sich Konfliktsituationen durch Flucht zu entziehen.