11 rungen von J.________ eine (sehr) ungünstige Legalprognose zu stellen (E. 6.5 hiervor). Betreffend das Vortatenerfordernis ist Folgendes festzuhalten: Dem Beschwerdeführer, welcher nicht vorbestraft ist, ist zuzustimmen, dass auf das Vortatenerfordernis nur in Ausnahmefällen, bei akut drohenden Schwerverbrechen, verzichtet werden kann (Urteil des Bundesgerichts 1B_413/2021 vom 12. August 2021 E. 2.1, auch zum Folgenden; ferner FORSTER, in: Basler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung, 2. Aufl. 2014, N. 15 zu Art.