Ausserdem steht er in dringendem Verdacht, Todesdrohungen geäussert zu haben. Solange das umfassende forensisch-psychiatrische Gutachten nicht zum gegenteiligen Schluss kommt, muss aufgrund der Vorkommnisse und der bisher erfolgten Ermittlungsergebnisse davon ausgegangen werden, dass der Beschwerdeführer gefährlich ist und eine sehr ungünstige Kriminalprognose besteht, was sich denn auch mit den bereits im März erfolgten forensischpsychiatrischen Untersuchungsergebnissen deckt.