Der Versuch, eine Schusswaffe zu erwerben, wird auch von der Ehefrau bestätigt (Einvernahmeprotokoll vom 13. April 2021 Z. 780 ff., wonach sie dies der Polizei gemeldet habe [Akten KZM 21 501]). Ausserdem soll der Beschwerdeführer gegenüber seinem Sohn gesagt haben, dass er seiner (K.________'s) Mutter 2-3 Schüsse in den Kopf schiessen werde resp. dass er, wenn er im Besitz einer Schusswaffe sei, alles auf seine Art regeln werde (Protokoll der Einvernahme von K.________ vom 25. März 2021 Z. 142 f. und Z. 159 f. [Akten KZM 21 501]). Der Versuch des Erwerbs einer Schusswaffe wird vom Beschwerdeführer zwar nicht in Abrede gestellt.