quasi anonym habe Meldung erstatten wollen, dass an der L.________(Strasse) eine brasilianische Frau sei [Anmerkung der Kammer: dabei meinte er seine Ehefrau], welche Alkohol trinke und danach noch Auto fahren werde). Gemäss Aussagen der Tochter H.________ soll ihr der Beschwerdeführer nach dem Vorfall vom 4. März 2021 am Telefon gesagt haben, dass ihre Mutter es noch schlimmer verdient hätte, als es ausgegangen sei (Einvernahmeprotokoll vom 25. März 2021 Z. 217 und Z. 288 ff. [Akten KZM 21 501]).