Herbst 2020 sah sich die Ehefrau veranlasst, mit ihrer jüngsten Tochter vorübergehend in ein Frauenhaus einzutreten (zum Ganzen Entscheid der Kindes- und Erwachsenschutzbehörde [KESB] Mittelland-Nord vom 10. März 2021 [amtliche Akten, Ordner II]). Der Beschwerdeführer hat mehrfach gegen behördliche Anweisungen verstossen, denen zufolge er sich seiner Ehefrau nicht hätte nähern dürfen, und – den glaubhaften Schilderungen der Ehefrau zufolge – ihr dabei mit einem Messer gedroht (Vorfälle vom 29. Januar und 4. März 2021) und sie – was anhand des Spurenbilds und der Verletzungen ausreichend belegt ist – damit auch verletzt (Vorfall vom 4. März 2021).