Entgegen des beschwerdeführerischen Einwands basiert die als sehr ungünstig zu bezeichnende Legalprognose somit nicht nur auf dem Fachbericht vom 22. März 2021. Den Akten lässt sich insoweit entnehmen, dass den Familienmitgliedern schon länger eine Veränderung der Persönlichkeit des Beschwerdeführers aufgefallen ist (Protokoll der Einvernahme von K.________ vom 25. März 2021 Z. 28 ff. [Akten KZM 21 501]). Weiter soll der Beschwerdeführer auch in der Schule anlässlich eines Elterngesprächs die Beherrschung verloren haben, was die Schule zu einer Meldung einer eventuellen Kindeswohlgefährdung veranlasst hat. Eine gleiche Meldung wurde auch seitens der Arbeitgeberin des Opfers gemacht. Im