Weiter erfüllt er die Kriterien für eine Anpassungsstörung. Gemäss Akten ist der Beschwerdeführer seit rund zwei Jahren wegen einer Depression in Behandlung. Anfang 2020 musste er wegen einer schweren depressiven Episode rund einen Monat stationär behandelt werden. im Fachbericht vom 22. März 2021 wird empfohlen, dass sich der Beschwerdeführer im Fall einer Haftentlassung einer stationären Behandlung unterziehen und anschliessend in ein betreutes Wohnen überwiesen werden soll.