Demzufolge sei der Beschwerdeführer aufgrund dieser Symptome kaum zu einem Perspektivenwechsel in der Lage und daher bei der Entwicklung prosozialer Problemlösestrategien eingeschränkt. In der Gesamteinschätzung wird der Beschwerdeführer vom Gutachter «in die höchste Risikokategorie» eingeordnet (5 von 5 des DyRiAS-Analyseinstruments). In dieser (roten) Kategorie könne eine «schwere Gewalttat jederzeit bevorstehen» (Fachbericht S. 32 und S. 39). Dem Bericht kann weiter entnommen werden, dass der Beschwerdeführer die Schuld für die Probleme ausschliesslich bei der Ehefrau sieht.